Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt

Die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt wurde am 1. September 2004 durch die Rechtsanwältin Caroline Brandt gegründet. Frau Rechtsanwältin Brandt war bereits zuvor mehrere Jahre in Güstrow in einer großen Kanzlei als Anwältin tätig und hat mit der Gründung der Kanzlei ihre selbständige Tätigkeit im eigenen Büro aufgenommen.

Bis Mitte 2008 führte die Anwältin ihre Kanzlei in Bürogemeinschaft mit der Anwältin Agnes Finck. Am 01. Juli 2008 hat Frau Rechtsanwältin Brandt zudem die Kanzlei von Rechtsanwältin Agnes Finck übernommen und Frau Finck war bis zu ihrem Eintritt in den Ruhestand am 31. Dezember 2008 in der Kanzlei von Frau Rechtsanwältin Brandt als Anwältin beschäftigt. Zum Ende des Jahres 2008 verließ Frau Rechtsanwältin Finck die Kanzlei von Rechtsanwältin Brandt und ging in den verdienten Ruhestand.

Frau Rechtsanwältin Finck nahm ihre anwaltliche Tätigkeit am 01. Juli 1991 auf. Ihr Kanzleisitz befand sich bis 2008 immer in der Kreisstadt Bad Doberan. Die Anwältin hat lange Jahre ihren Beratungsschwerpunkt auf die Gebiete des Familienrechts und des Arbeitsrechts gelegt. Ihre Kanzlei war vielen Mandanten als Anlaufpunkt bei Scheidungssachen oder Arbeitsrechtfragen bekannt. Nach 17jähriger anwaltlicher Tätigkeit übertrug Frau Rechtsanwältin Finck im Sommer 2008 ihre Kanzlei an Frau Rechtsanwältin Brandt.

Seit Mai 2009 führt Frau Rechtsanwältin Brandt die Kanzlei. Sie wird dabei von weiteren Juristen unterstützt. Die Rechtsanwältin kann so den Mandanten der Kanzlei ein vielfältiges und breites Beratungsangebot anbieten. Dabei wird der Ablauf innerhalb der Kanzlei von der langjährigen Bürovorsteherin und Rechtsanwaltsfachangestellten Frau Brüdgam organisiert. Diese wird durch die weitere Mitarbeiterin der Kanzlei, Frau Krisch, in ihren Aufgaben unterstützt. So können wir eine qualitativ gute Beratung und Bearbeitung des Mandats gewährleisten.

Im Jahr 2005 erweiterte Rechtsanwältin Brandt ihr Beratungsangebot  im Bereich der Schuldnerberatung. In diesem Bereich sind Frau Mersjann sowie Frau Arndt  die zuständigen Sachbearbeiterinnen. Weitere Informationen über die Schuldnerberatung finden Sie unter folgendem Link.

Im Sommer 2015 ist Frau Rechtsanwältin Brandt der Titel Fachanwältin für Familienrecht verliehen worden. Seit Januar 2017 ist die Rechtsanwältin zudem berechtigt, den Titel Fachanwältin für Insolvenzrecht zu führen.

Frau Rechtsanwältin Brandt ist Mitglied im

  • Deutschen Anwaltsverein
  • Rostocker Anwaltsverein und
  • ARGE Familienrecht sowie
  • ARGE Insolvenzrecht.