Frau Rechtsanwältin Caroline Brandt, Jahrgang 1973. Aufgewachsen in Bad Doberan, ist Frau Rechtsanwältin Brandt hier zur Schule gegangen und hat am Friderico Franciseum Gymnasium ihr Abitur abgelegt und anschließend in Rostock studiert.
Das Studium der Rechtswissenschaften mit den Schwerpunkten Handels-, Gesellschafts- und Insolvenzrecht beendete Frau Rechtsanwältin Brandt im Herbst 1999 erfolgreich. Die sich anschließende zweijährige Referendarausbildung absolvierte sie in Mühlhausen / Thüringen, dem jüngsten Landgericht Deutschlands. Während des Referendariats hat sie ihre Kenntnisse vorrangig in den Bereichen Verwaltungs- und Strafrecht, hier insbesondere Wirtschaftsstrafrecht, vertiefen können. Anfang 2002 schloß Frau Rechtsanwältin Brandt diesen Teil ihrer Ausbildung erfolgreich mit dem zweiten juristischen Staatsexamen ab.
In der Folgezeit arbeitete sie mehrjährig als zugelassene Rechtsanwältin zusammen mit Steuerberatern, Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfer in einer großen Kanzlei in Güstrow. Während dieser Zeit eignete sie sich Fachwissen auf den Gebieten des Steuer- und Wirtschaftsrechts an.
Seit 2002 bildet sich Frau Rechtsanwältin Brandt auf dem Gebiet des Umweltrechts und – managements weiter. Hier absolvierte sie neben ihrer täglichen Arbeit als Rechtsanwältin eine zweijährige Ausbildung zur Umweltmanagerin und – beraterin. Das Einsatzgebiet eines Umweltmanagers ist in unserer heutigen umweltbewußteren Zeit sehr vielschichtig.
Rechtsanwältin Brandt bietet Ihnen Rechtsberatungen und gegebenenfalls Prozessvertretungen im Familienrecht, Strafrecht und allgemeines Zivilrecht sowie im Arbeits- und Insolvenzrecht.
Das Ende einer Beziehung oder Ehe ist häufig genug mit der Klärung schwieriger rechtlicher Probleme verbunden. Die Aufteilung des Hausrates, wie wird der Zugewinn berechnet und wer bekommt ihn, was ist mit dem Versorgungsausgleich? Um nur einige zu nennen. Auch Trennungs- und nachehelicher sowie Kindesunterhalt wollen richtig berechnet werden. Das alles stellt für die erfahrene Anwältin keine Schwierigkeit dar. Hier beweist Frau Brandt ihr Verhandlungsgeschick, um die beste Lösung zu finden, die Angelegenheit zügig für den Mandanten zu lösen.
Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als „Normalbürger“ können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit der Polizei oder der Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten hilft Ihnen die Anwältin zügig und kompetent weiter. Wie schnell verliert man in diesen Tagen seinen Arbeitsplatz. Dann ist rasches Handeln wichtig, guter Rat gefragt. Oft genug verlangt das Arbeitsamt bei einer Kündigung, dass der Arbeitnehmer diese gerichtlich anfechtet. Manchmal ist es der Fall, dass der alte Arbeitgeber Lohn nicht zahlt oder kein gutes Zeugnis ausstellt, der Arbeitnehmer die Bezahlung von Überstunden oder die Auszahlung von nicht gewährtem Urlaub fordert.
Im Insolvenzrecht berät und vertritt Sie Frau Brandt, wenn Sie einen außergerichtlichen Vergleich mit Ihren Gläubigern anstreben, um so von Ihren Schulden runter zu kommen. Ist es Ihnen finanziell nicht möglich, den Gläubigern ein ansprechendes Angebot zu machen, so unterstützt die Anwältin Sie bei der Erstellung Ihres Insolvenzantrages und begleitet Sie im Eröffnungsverfahen über Ihren Insolvenzantrag.
Ist Ihre Familie oder ein Dritter bereit, Ihnen einen bestimmten Betrag zur Verfügung zu stellen, so besteht die Möglichkeit im Rahmen eines Insolvenzplanes bereits im ersten Jahr nach Eröffnung Ihres Insolvenzverfahrens den Gläubigern diesen Betrag anzubieten. Wird der Plan im Erörterungstermin bestätigt, so erhalten Sie bereits zu diesem zeitpunkt schon die Restschuldbefreiung, sind demzufolge bereits nach ca. 1 Jahr schuldenfrei.
Caroline Brandt liebt an ihrem Beruf den täglichen Umgang mit Menschen. Sie sieht in jedem neuen Sachverhalt eine persönliche Herausforderung, die Mandantenziele zu erreichen. Klienten schätzen ihren vollumfänglichen Einsatz, ihre Durchsetzungsfähigkeit und ihr Verhandlungsgeschick. Zudem hat Rechtsanwältin Brandt eine ruhige und gewissenhafte, aber bestimmte Art, die für außergerichtliche und gerichtliche Verhandlungen unerlässlich ist.
Zum 01. Juli 2008 hat die Anwältin die Kanzlei von Frau Rechtsanwältin Agnes Finck übernommen. Nach der Kanzleiübernahme war Frau Finck bis zum 31. Dezember 2008 weiter in der Kanzlei Brandt beschäftigt.
Seit 20. August 2015 trägt Frau Brandt den Titel Fachanwältin für Familienrecht. Seit dem 26. Januar 2017 trägt die Anwältin zudem den Titel Fachanwältin für Insolvenzrecht.