Privatinsolvenz: Was tun, wenn Gläubiger lehnt ab?

Einleitung: Wenn der letzte Ausweg scheitert

Gläubiger lehnt ab – Die Privatinsolvenz ist für viele Menschen der rettende Ausweg aus einer finanziellen Notlage. Doch was passiert, wenn der Insolvenzplan steht und ein einzelner Gläubiger plötzlich nicht zustimmt? Ist die gesamte Entschuldung in Gefahr?

In diesem Beitrag erklärt die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt, was Sie tun können, wenn ein Gläubiger Ihren Insolvenzplan ablehnt, und wie Sie dennoch schuldenfrei werden können.


1. Der Insolvenzplan: Grundlage der außergerichtlichen Einigung

Ein Insolvenzplan bietet Schuldnern die Möglichkeit, ihre Schulden in einem geordneten Verfahren geregelt abzubauen – oft mit einem Teilbetrag der Gesamtschulden. Die Gläubiger erhalten eine Quote und stimmen über den Plan ab.

Doch: Der Plan braucht die Zustimmung der Gläubigergruppen. Und genau hier kann es zu Problemen kommen.


2. Gläubiger lehnt ab – ist jetzt alles verloren?

Nein – eine Ablehnung bedeutet nicht automatisch das Scheitern des Insolvenzplans. Die Insolvenzordnung sieht hier eine Lösung vor: § 245 InsO – Ersetzung der Zustimmung.

Voraussetzungen für die Ersetzung der Zustimmung:

Ein ablehnender Gläubiger kann überstimmt werden, wenn:

  • die Mehrheit der Gläubiger innerhalb der jeweiligen Gruppe zustimmt (nach Kopfzahl oder Forderungssumme),
  • der ablehnende Gläubiger nicht schlechter gestellt wird als ohne Plan,
  • der Plan keine grobe Ungleichbehandlung enthält.

Das bedeutet: Selbst wenn ein einzelner Gläubiger ablehnt, kann das Gericht dessen Zustimmung ersetzen – und der Plan wird dennoch angenommen.


3. Gläubiger lehnt ab – Strategisches Vorgehen: So überzeugen Sie das Gericht

Wichtig ist eine rechtlich fundierte Ausarbeitung des Plans. Genau hier kommt unsere Expertise ins Spiel:

✅ Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen
✅ Präzise Formulierung des Plans
✅ Verteidigung vor dem Insolvenzgericht

Unsere Kanzlei prüft im Vorfeld, ob der Insolvenzplan gerichtsfest ist – und ob ein ablehnender Gläubiger „überstimmt“ werden kann.


4. Häufige Gründe für Ablehnungen – und was sie bedeuten

Gläubiger lehnen Insolvenzpläne aus verschiedenen Gründen ab:

  • Unzufriedenheit mit der Quote
  • Prinzipielle Ablehnung von Insolvenzplänen
  • Formfehler im Plan

Oft sind diese Gründe jedoch nicht ausreichend, um den Plan zu Fall zu bringen – vor allem, wenn alle übrigen Gläubiger zustimmen und der Plan den gesetzlichen Anforderungen entspricht.


5. Gläubiger lehnt ab – Unser Rat: Handeln Sie rechtzeitig

Wenn Sie einen Insolvenzplan planen oder bereits Probleme mit einem ablehnenden Gläubiger haben, sollten Sie sich unbedingt anwaltlich beraten lassen.

Die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt ist spezialisiert auf die Gestaltung und Durchsetzung von Insolvenzplänen. Wir begleiten Sie von der Antragstellung bis zur gerichtlichen Zustimmung und auch dann, wenn ein Gläubiger ablehnt.


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Wir helfen Ihnen, Ihre Schulden dauerhaft zu lösen und wenn es kompliziert wird. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung im Insolvenzrecht und in der Vertretung vor Insolvenzgerichten.

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