Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen der Rechtsanwaltskanzlei Brandt. Die Rechtsanwältin der Kanzlei ist befugt, Sie vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland zu vertreten. Aktuelle Neuigkeiten aus oder über die Kanzlei bzw. die Web-Seiten finden Sie in der Rubrik Aktuelles. Unter dem Schlagwort Kanzlei finden Sie einen Lebenslauf der Rechtsanwälte, Hinweise zur Anfahrt und Kontaktinformationen für die Kanzlei.
Die Tätigkeit- und Interessenschwerpunkte der Rechtsanwältib und nähere Informationen zu diesen, finden Sie unter der Rubrik Rechtsgebiete auf unserer Hauptseite.
Frau Rechtsanwältin Brandt vertritt Sie in Fragen des Insolvenzrechtes. Sollten Sie Schulden haben und entweder eine vergleichsweise Regelung mit Ihren Gläubigern oder aber ein Insolvenzverfahren bzw. eine Planinsolvenz anstreben, so berät Sie Rechtsanwältin Brandt fachkundig und hilft Ihnen, den für Sie richtigen Weg aus der Verschuldung zu finden.
Diese Seite beschäftigt sich ausschließlich mit dem Insolvenzplanverfahren. Wann ein solches Insolvenzplanverfahren, ein Insolvenzplan, für Sie sinnvoll ist, dass erläutern wir Ihnen auf dieser Seite.
Der Insolvenzplan ist ein erprobtes Mittel, um schnell aus dem Insolvenzverfahren herauszukommen und seine Schulden binnen Jahresfrist loszuwerden. Bedenken Sie jedoch, dass Sie bei einem Insolvenzplan immer auf die Hilfe Dritter angewiesen sind. Denn im Rahmen des Planes bieten Sie Ihren Gläubigern eine Einmalzahlung an. Dieses Geld muss Ihnen von Dritten zur Verfügung gestellt werden. Es darf nicht aus Ihrem Vermögen kommen. Denn Ihr Vermögen gehört zur Insolvenzmasse. Sie benötigen also auf jeden Fall immer einen Dritten, der Ihnen freiwillig Geld für den Insolvenzplan und das Insolvenzplanverfahren zur Verfügung stellt. Auf dieses Geld dürfen Sie keinen Anspruch haben. Es muss eine freiwillige Zahlung des Dritten sein. Ohne diese Voraussetzung kann ein Insolvenzplan, ein Insolvenzplanverfahren, nicht durchgeführt werden.
Das Insolvenzplanverfahren stand früher nur den Schuldnern im Rahmen eines Regelinsolvenzverfahrens zu. Heute kann ein Insolvenzplan auch in einem Verbraucherinsolvenzverfahren angewendet werden. Ein Insolvenzplanverfahren bedarf einer gewissen Vorbereitung. Es empfiehlt sich daher, bereits mit Stellung des Insolvenzantrages den Anwalt auch für das Insolvenzverfahren zu beauftragen, welcher den Insolvenzplan fertigen soll. Dieser kann dann die Durchführung des Verfahrens über den Insolvenzplan vorbereiten, so dass keine Zeit vergeudet wird und Sie zügig Ihre Schulden los sind.
Wir betreuen seit über 15 Jahren Mandanten im Bereich der Schuldenbereinigung und des Insolvenzverfahrens. Für viele unserer Mandanten können wir bereits im vorgerichtlichen Bereich einen Vergleich mit den Gläubigern abschließen. Nicht immer ist dies erfolgreich. Dann besteht die Möglichkeit bei Verbraucherinsolvenzverfahren im Rahmen des gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens eine Einigung mit den Gläubigern zu erzielen. Ist auch dies nicht erfolgreich, so bietet sich ein Insolvenzplan, ein Insolvenzplanverfahren an.
Für einen Insolvenzplan benötigen Sie keine exorbitanten Summen. Bereits mit einem relativ geringen Betrag kann ein solcher Insolvenzplan erfolgreich sein. Jedoch ist dies immer vom Einzelfall und der individuellen Situation des Schuldners abhängig.
Ob und wann ein Insolvenzplan für Sie sinnvoll ist, dass ist immer vom Einzelfall abhängig. Gerne können Sie uns hierzu unter 038203/7450-0 für ein kostenloses Erstgespräch anrufen. In diesem Gespräch können wir Ihnen sagen, welches Verfahren, Insolvenzplan, außergerichtlicher Vergleich oder Insolvenzverfahren, für Sie dass sinnvollste und erfolgversprechendste ist. Nicht immer ist ein Insolvenzplan oder ein außergerichtlicher Vergleich sinnvoll. Manchmal muss es auch ein Insolvenzverfahren sein. Wir beraten Sie auch dazu, wann der richtige Zeitpunkt für die Durchführung des Insolvenzplan für Sie ist.