Der gerichtliche Abstimmungstermin Ihrer Planinsolvenz: Ein Überblick

Eröffnung und Ablauf des Abstimmungstermins bei Ihrer Planinsolvenz

Der gerichtliche Abstimmungstermin im Rahmen Ihrer Planinsolvenz wird durch das Insolvenzgericht offiziell eröffnet. Dieser Termin ist nicht öffentlich zugänglich, sodass ausschließlich die direkt beteiligten Personen anwesend sein dürfen. Zu den Beteiligten gehören:

  • Sie als Schuldner
  • Ihre anwaltliche Vertretung
  • Ihre Gläubiger (Insolvenzgläubiger mit angemeldeten Forderungen und absonderungsberechtigte Gläubiger)
  • Der Richter
  • Der Insolvenzverwalter
  • Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle
  • Der Betriebsrat
  • Der Sprecherausschuss der leitenden Angestellten

Unmittelbar nach der Eröffnung des Abstimmungstermins geht das Insolvenzgericht systematisch vor. Es überprüft die Anwesenheit und Identität aller Beteiligten, wobei ein besonderer Fokus auf den Gläubigern liegt. Die Überprüfung umfasst:

  • Feststellung der Identität: Natürliche Personen müssen einen gültigen Ausweis vorlegen.
  • Nachweis der Vertretungsmacht: Wenn Gläubiger sich vertreten lassen, muss die Vertretungsmacht nachgewiesen werden. Juristische Personen, wie eine UG oder GmbH, werden durch die Geschäftsführung vertreten, die einen Personalausweis und einen Handelsregisterauszug vorlegen muss, um die Vertretungsbefugnis nachzuweisen.

Erstellung der Stimmliste durch das Insolvenzgericht

Bevor Ihre Gläubiger über den Insolvenzplan abstimmen, stellt das Gericht die Stimmrechte fest. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle erstellt eine Stimmliste gemäß § 239 InsO. Diese Liste enthält:

  • Alle anwesenden Gläubiger
  • Festgestellte und unbestrittene Forderungshöhen

Die Stimmliste zeigt auf, welche Stimmrechte den Beteiligten nach der Erörterung im Termin zustehen. Die Gewichtung der Stimmen bei der Abstimmung richtet sich nach der Höhe der Forderungen im Verhältnis zur gesamten Schuldenhöhe.

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