Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen zum 1. Juli 2024: Alles Wichtige zum Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Ab dem 1. Juli 2024 treten erneut die jährlichen Anpassungen der Pfändungsfreigrenzen für das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) in Kraft. Diese Erhöhungen erfolgen regelmäßig jedes Jahr am 1. Juli und sind entscheidend für Schuldner, die ihren unpfändbaren Grundbetrag sichern möchten. Die aktualisierten Freibeträge sollen sicherstellen, dass Betroffene trotz Pfändungen weiterhin über ein angemessenes Einkommen verfügen können.

Wenn Sie ein Pfändungsschutzkonto besitzen oder einrichten möchten, ist es wichtig, sich über die neuen Pfändungsfreigrenzen zu informieren. Die aktuellen Freibeträge können Sie jederzeit auf p-kontobescheinigung.de einsehen. Diese Website bietet eine benutzerfreundliche Übersicht über die geltenden Grenzen und unterstützt Sie auch dabei, falls nötig, eine P-Konto-Bescheinigung zu erhalten.

Die P-Konto-Bescheinigung ist erforderlich, wenn Sie zusätzliche Freibeträge geltend machen möchten, zum Beispiel für Unterhaltszahlungen oder besondere Bedürfnisse. Über den genannten Link können Sie diese Bescheinigung unkompliziert online beantragen.

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