Ab dem 1. Juli 2024 treten erneut die jährlichen Anpassungen der Pfändungsfreigrenzen für das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) in Kraft. Diese Erhöhungen erfolgen regelmäßig jedes Jahr am 1. Juli und sind entscheidend für Schuldner, die ihren unpfändbaren Grundbetrag sichern möchten. Die aktualisierten Freibeträge sollen sicherstellen, dass Betroffene trotz Pfändungen weiterhin über ein angemessenes Einkommen verfügen können.
Wenn Sie ein Pfändungsschutzkonto besitzen oder einrichten möchten, ist es wichtig, sich über die neuen Pfändungsfreigrenzen zu informieren. Die aktuellen Freibeträge können Sie jederzeit auf p-kontobescheinigung.de einsehen. Diese Website bietet eine benutzerfreundliche Übersicht über die geltenden Grenzen und unterstützt Sie auch dabei, falls nötig, eine P-Konto-Bescheinigung zu erhalten.
Die P-Konto-Bescheinigung ist erforderlich, wenn Sie zusätzliche Freibeträge geltend machen möchten, zum Beispiel für Unterhaltszahlungen oder besondere Bedürfnisse. Über den genannten Link können Sie diese Bescheinigung unkompliziert online beantragen.
Die Bescheinigung ist aber auch dann notwenidg, wenn Sie Einmalzahlungen erhalten, z.B. Weihnachtsgeld. Gerne stellen wir Ihnen für jede dieser Einmalzahlungen eine gesonderte Einmalbescheinigung aus. Diese legen Sie dann Ihrer Bank vor. Immer mehr Banken akzeptieren auch die Vorlage der Bescheinigung per Mail. Die Bescheinigung ist derzeit nur zwei Jahre gültig. Sollte eines Ihrer Kinder das 18. Lebensjahr erreichen, kann die Bank eine neue Bescheinigung verlangen.
Senden Sie uns gerne Ihre Anfrage über unser Kontaktformular zu.