Welche Kosten fallen für einen Insolvenzplan an?

Hier finden Sie, welche Kosten anfallen, wenn Sie uns mit der Erstellung des Insolvenzplanes beauftragen.

Für die Erstellung eines Insolvenzplanes  sowie die Vertretung im Erörterungstermin berechnen wir ein Mindesthonorar. Dieses hängt von der Komplexität Ihres Falles ab. Sprechen Sie uns gerne darauf an.

Im Grundhonorar sind sowohl die Kosten für die Erstellung des Insolvenzplanes als auch die Verhandlung mit bis zu 2 Gläubigern enthalten, ebenso wie die anfallenden Kosten für die Wahrnehmung des Erörterungstermins, nicht jedoch Reisekosten, Übernachtunggskosten, Abwesenheitsgeld.

Da ein Insolvenzplan im gerichtlichen Verfahren erörtert wird, sind wir verpflichtet die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG zunehmen. Sollte daher das oben angegebene Mindesthonorar die gesetzlichen Gebühren unterschreiten, so sind wir verpflichtet die gesetztlich vorgeschriebenen Gebühren zu berechnen. Diese richten sich nach der Höhe der vereinbarten Zahlung an die Gläubiger. Gerne informieren wir Sie hierzu vorab.

Bei Fragen hierzu können Sie einen kostenlosen Beratungstermin unter 038203-7450-0 vereinbaren oder uns eine Mail schreiben.

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