Zuständiges Insolvenzgericht

Für ein Insolvenzverfahren ist meist das Amtsgericht mit Sitz am Landgericht zuständig. Beim Schuldner richtet sich die Zuständigkeit nach seinem Hauptwohnsitz, bei einem Unternehmen nach dem Sitz der Gesellschaft. Es kommt hier immer darauf an, welcher Sitz dies zum Zeitpunkt der Einreichung des Insolvenzantrages ist. Über die Verlegung des Hauptwohnsitzes bzw. des Sitzes des Unternehmens kann die Wahl des zuständigen Gerichtes gesteuert werden. Bei natürlichen Personen ist zudem wichtig, dass diese in den letzten 6 Monaten vor Stellung des Insolvenzantrages ihren Hauptwohnsitz ununterbrochen in Deutschland hatten.

Jedes Gericht hat einen Geschäftsverteilungsplan. Dieser verteilt die eingehenden Anträge entweder nach Anfangsbuchstaben des Schuldners oder nach Eingangsnummer an die jeweiligen Richter. Somit kann auch im Vornherein der zuständige Insolvenzrichter für ein Insolvenzverfahren festgestellt werden. Dies ist in komplizierten und umfangreichen Verfahren sinnvoll, da man sich so auf die Arbeitsweise des jeweiligen Richters einstellen kann.

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