Im Schnitt 10 Wochen Wartezeit auf 1. Termin bei staattlichen anerkannten Schuldnerberatungen

Im Jahre 2016 betrug die durchschnittliche Wartezeit, so das Statistische Bundesamt, auf einen 1. Beratungstermin bei einer staatlich anerkannten Schuldnerberatungsstelle 10 Wochen. Bei gut 63 % aller Fälle konnte in den ersten 3 Wochen eine Kontaktaufnahme erfolgen und mit der Beratungsarbeit begonnen werden. Bei jeder 10. Beratung betrug die Wartezeit sogar mehr als 20 Wochen. Problematisch ist hier, dass in Überschuldungsfällen häufig Zahlungsfristen und Mahnverfahren mit zusätzlichen Gebühren und Kosten anstehen, wodurch sich die Schuldhöhe weiter erhöht. Diese zeitliche Verzögerung kann im schlimmsten Fall existenzielle Folgen haben. Diese können z.B. in der Kündigung des Mietvertrages oder in der Sperrung der Stromversorgung bestehen. Die längeren Wartezeiten resultieren häufig aufgrund großer Nachfrage und den begrenzten Terminen der staatlich anerkannten Schuldnerberatungsstellen.

Das statistische Bundesamt teilte ferner mit, dass die Beratungen im Schnitt nach 16 Monaten beendet waren. 50 % der Beratungen wurden innerhalb von 9 Monaten abgeschlossen. Es gibt jedoch große Unterschiede in der Beratungsdauer. Dies kann abhängig sein von der individuellen Verschuldungssituation der Beratenen. In 18 % der Fälle dauerte die Beratung länger als 2 Jahre.

Ein Schuldner hat die Möglichkeit kostenlos die staatlich anerkannten Schuldnerberatungsstellen in Anspruch zu nehmen. Dies ist nach unserer Erfahrung mit zeitlichen Verzögerungen verbunden. Werden Anwaltskanzleien beauftragt, so kann die durchschnittliche Bearbeitungszeit erheblich reduziert werden. Anwaltskanzleien sind selbstverständlich keine kostenlosen Schuldnerberatungsstellen. Ihr Angebot ist kostenpflichtig. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass die Kosten über Beratungshilfe gezahlt werden. Sprechen Sie uns hierzu an.

Je nach Anzahl der Gläubiger kann ein Insolvenzantrag bereits innerhalb von 6 Monaten, bei Regelinsolvenz sogar innerhalb von 3 Monaten, beim zuständigen Insolvenzgericht gestellt werden.

Längere Bearbeitungsdauer ergeben sich nur dann, wenn die Anzahl der Gläubiger sehr hoch ist oder das Ziel der Beratung nicht die Stellung eines Insolvenzantrages, sondern die Vereinbarung eines Vergleiches mit den Gläubigern ist.

Zu berücksichtigen ist, dass mit Beginn des Vergleichsversuches der Insolvenzantrag innerhalb von 6 Monaten beim Insolvenzgericht eingereicht werden muss. Die so genannte Scheiterbescheinigung wirkt nur in der Zeit von 6 Monaten nach der ersten Zustimmung oder Ablehnung zum Vergleichsvorschlag. Ist diese Frist abgelaufen, muss ein neuer Vergleichsvorschlag den Gläubigern unterbreitet werden.

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