Änderung der Pfändungsfreigrenze zum 01.07.2021

Auch im Jahr 2021 werden sich zum 01.07.2021 die Pfändungsfreigrenzen erhöhen.

Der Grundfreibetrag wird von 1.178,59 € auf 1.252,64 € steigen. Der Freibetrag für die 1. unterhaltsberechtigte Person wird von 443,57 € auf 471,44 € steigen und für jede weitere Person von 247,12 € auf 262,65 €

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