Insolvenzplan: Der Weg zur einjährigen Privatinsolvenz – Möchten Sie die reguläre dreijährige Laufzeit einer Privatinsolvenz umgehen? Mit einem Insolvenzplan ist es möglich, innerhalb eines Jahres schuldenfrei zu sein. Diese Methode bietet eine Abkürzung, indem Sie den Gläubigern eine Sonderzahlung zwischen 1 % und 20 % Ihrer Schulden anbieten, was zur schnellen Beendigung des Insolvenzverfahrens führt, sobald die Gläubiger zustimmen.
Was ist der Insolvenzplan?
Der Insolvenzplan ermöglicht es Ihnen, das Verfahren wie bei einer regulären Insolvenz zu beginnen. Etwa zwei Monate nach Eröffnung des Verfahrens können Sie den Gläubigern eine Sonderzahlung anbieten. Akzeptiert eine einfache Mehrheit der anwesenden Gläubiger dieses Angebot, entfällt Ihre Restschuld und das Gericht beendet die Insolvenz. Besonders interessant ist, dass nicht jeder Gläubiger zustimmen muss, sondern nur eine Mehrheit der bei der Abstimmung anwesenden Gläubiger.
So funktioniert der Insolvenzplan
Der Insolvenzplan bietet einen gerichtlichen Vergleich zwischen Schuldner und Gläubigern. Der Vorteil liegt darin, dass die gesetzliche Regelung es erleichtert, den Plan auch bei Nicht-Anwesenheit vieler Gläubiger durchzubringen. Oft erscheinen Banken, Finanzämter oder Inkassobüros aus Kostengründen nicht zum Abstimmungstermin. Stimmen die anwesenden Gläubiger dem Plan zu, müssen alle anderen Gläubiger dies akzeptieren.
Kosten des Insolvenzplans
Es gibt keinen festen Betrag, den Sie anbieten müssen. Entscheidend ist, dass die Gläubiger durch die Planinsolvenz finanziell besser gestellt werden als durch eine reguläre Insolvenz über fünf Jahre. Das heißt, die einmalige Sonderzahlung muss höher sein als das, was Sie in einem regulären Insolvenzverfahren monatlich über fünf Jahre abgeben würden. Erfahrungsgemäß liegt der Betrag zwischen 3.000 € und 20.000 €.
Wichtig: Diese Zahlung darf nicht von Ihnen selbst stammen, sondern muss von einer dritten Person, dem sogenannten „Sponsor“ oder „Plangarant“, kommen.
Herausforderungen beim Insolvenzplan
Ein Insolvenzplan kann schwierig werden, wenn persönliche Feinde unter Ihren Gläubigern sind, die den Aufwand nicht scheuen, um den Plan zu blockieren. In diesem Fall wird der ablehnende Gläubiger einer separaten Gruppe zugeordnet, und wenn zwei der drei Gruppen zustimmen, wird der Plan dennoch angenommen.
Insolvenzplan: Der Weg zur einjährigen Privatinsolvenz – Wie beginnen Sie?
Die einjährige Privatinsolvenz startet wie jede andere Verbraucherinsolvenz. Als Ihr Anwalt bereite ich den Antrag vor und reiche ihn beim Gericht ein. Den Insolvenzplan selbst legen wir nach dem Prüfungstermin vor, etwa zwei Monate nach Eröffnung des Verfahrens. Wenn die Gläubiger zustimmen, können Sie innerhalb eines Jahres schuldenfrei sein.
Wenn Sie mehr über den Insolvenzplan erfahren möchten, rufen Sie uns gerne an und vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstberatungsgespräch unter der Telefonnummer 038203-745020. Wir stehen Ihnen kompetent zur Seite!