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Nachbesserungsanspruch des Gläubigers

Der Bundesgerichtshof, kurz BGH, hat mit Beschluss vom 15.12.2016 zum Az. I ZB 54/16 entschieden, dass der Gläubiger einen Anspruch auf Nachbesserung bei der Vermögensauskunft hat, wenn der Schuldner eine unvollständige Vermögensauskunft erteilt. Es kommt allein auf die Angaben an, … Weiterlesen

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