Änderung der Pfändungsfreigrenze zum 01.07.2019

Auch im Jahr 2019 haben sich die Pfändungsfreigrenzen erhöht.

Der Grundfreibetrag ist von 1.133,80 € auf 1.178,59 € gestiegen. Der Freibetrag für die 1. unterhaltsberechtigte Person ist von 426,71 € auf 443,57 € gestiegen und für jede weitere Person von 237,73 € auf 247,12 €.

Denken Sie bitte daran, Ihre P-Kontobescheinigung zu aktualisieren und sich die Pfändungsfreigrenzen mit Wirkung ab 01.07.2019 in einer neuen P-Kontobescheinigung bescheinigen zu lassen. Dies erfolgt nicht automatisch.

Näheres erfahren Sie unter www.p-kontobescheinigung.de .

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