Steuerrückerstattungsansprüche im Insolvenzverfahren sind einziehbares Einkommen – Steuererstattungsansprüche spielen im Insolvenzverfahren eine bedeutende Rolle, da sie je nach Zeitpunkt ihrer Entstehung und dem Stand des Verfahrens unterschiedlich behandelt werden.
Steuererstattungen während des Insolvenzverfahrens
Ansprüche auf Steuererstattungen, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder währenddessen entstehen, gehören zur Insolvenzmasse. Das bedeutet, dass diese Erstattungen zur Befriedigung der Gläubiger verwendet werden. Selbst wenn die Steuererstattung erst nach Verfahrensbeginn ausgezahlt wird, ist der maßgebliche Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs entscheidend.
Steuererstattungen in der Wohlverhaltensphase
Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens und während der Wohlverhaltensphase stehen Steuererstattungen grundsätzlich dem Schuldner zu. Allerdings kann das Finanzamt in dieser Phase Erstattungsansprüche mit eigenen Forderungen verrechnen. Besteht jedoch keine solche Aufrechnungslage, sind die Erstattungen an den Schuldner auszuzahlen.
Nachtragsverteilung nach Verfahrensaufhebung
Wird nach Abschluss des Insolvenzverfahrens weiteres Vermögen entdeckt, kann eine Nachtragsverteilung angeordnet werden. Dies betrifft auch Steuererstattungsansprüche, die sich auf Zeiträume vor der Verfahrensaufhebung beziehen, aber erst danach festgestellt werden. In solchen Fällen muss der Insolvenzverwalter eine Nachtragsverteilung beantragen, um die Erstattung der Insolvenzmasse zuzuführen.
Steuerrückerstattungsansprüche im Insolvenzverfahren – Gemeinsame Veranlagung von Ehepartnern
Bei Ehepartnern stellt sich die Frage, ob eine gemeinsame Steuererklärung während der Insolvenz eines Partners sinnvoll ist. Eine gemeinsame Veranlagung kann für beide Partner vorteilhaft sein. Die Finanzverwaltung teilt die Erstattungsbeträge entsprechend der abgeführten Lohnsteuern jedem Ehepartner zu, sodass der nicht insolvente Partner keine Nachteile befürchten muss. Dennoch sollte individuell geprüft werden, ob eine gemeinsame Veranlagung in der spezifischen Situation ratsam ist.
Fazit – Steuerrückerstattungsansprüche im Insolvenzverfahren
Die Behandlung von Steuererstattungsansprüchen im Insolvenzverfahren hängt maßgeblich vom Zeitpunkt ihrer Entstehung und dem Stand des Verfahrens ab. Schuldner sollten ihre Rechte und Pflichten genau kennen und bei Unsicherheiten rechtlichen Rat einholen, um mögliche Nachteile zu vermeiden.
Wenn Sie noch nicht in einem Insolvenzverfahren sind, dieses aber anstreben besuchen Sie gerne unsere Seite für die Vorbereitung des Insolvenzverfahrens.